Arbeitszeitberechnungen bezüglich des Castor-Transportes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 22.12.2008 fand das Gespräch mit der  Direktion Koblenz und dem Vorstand des ÜPR Koblenz bezüglich der teilweise ungerechten Arbeitszeitberechnungen statt. Der stellvertretende Vorsitzende Karl-Heinz Sann teilte uns mit, dass alle Castor-Einsatzkräfte nach § 11 BPolBG abgerechnet werden. Die ungerechte Berechnung der Bereitschaftszeiten ist damit vom Tisch.

Noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch

Eure Kreisgruppe

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