Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 22.12.2008 fand das Gespräch mit der Direktion Koblenz und dem Vorstand des ÜPR Koblenz bezüglich der teilweise ungerechten Arbeitszeitberechnungen statt. Der stellvertretende Vorsitzende Karl-Heinz Sann teilte uns mit, dass alle Castor-Einsatzkräfte nach § 11 BPolBG abgerechnet werden. Die ungerechte Berechnung der Bereitschaftszeiten ist damit vom Tisch.
Noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch
Eure Kreisgruppe