Rechtschutz

Die Praxis zeigt es immer wieder: Rechtsschutzverfahren sind im Polizeiberuf alles andere als selten und zudem oftmals teuer. Da kommen ganz leicht etliche tausend Euro zusammen. Als GdP-Mitglied genießen Sie mit Recht besondere Sicherheit. Denn die GdP bietet Ihnen umfassenden Rechtsschutz bei arbeits- und dienstrechtlichen Streitigkeiten. Die GdP-Kreisgruppen und der GdP-Bezirk Bundespolizei erteilen jederzeit Auskünfte. Sie können schriftlich Anfragen einreichen oder auch nach Terminvereinbarung persönlich vorsprechen.

Wie bekommt ein GdP-Mitglied Rechtsschutz?

Sofern Sie GdP-Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich zuerst an Ihre GdP-Kreisgruppe. Dort werden die erforderlichen Dinge für Sie geregelt. Es wird ein Rechtsschutzantrag aufgesetzt, welcher von der Rechtsschutzkommission des Bezirk Bundespolizei bearbeitet wird. Bei Eilsachen wird sofort entschieden.

Im folgenden geben wir eine Übersicht über mögliche Verfahren:

* Verwaltungsstreitverfahren

Rechtsstreitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis, z.B. bei Entlassungen, Anfechtung von Beurteilungen, Versetzungen, Regressansprüchen, Reise und Umzugskostenfestsetzungen etc.

* Strafverfahren

Die frühzeitige Unterrichtung der GdP schon im Ermittlungsverfahren ist zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt erforderlich.

* Sozialgerichtsverfahren

Z.B. bei Streitigkeiten aus der Sozial- und Arbeitslosenversicherung. Anerkennung als Schwerbehinderter.

* Disziplinarverfahren

Auch hier ist besonders wichtig, frühzeitig durch einen Verteidiger beraten zu werden.

* Arbeitsgerichtsverfahren

Z.B. bei Höhergruppierung in andere Lohn- und Vergütungsgruppen, Urlaubsansprüche, Kündigung u.m. (Arbeiter und Angestellte).

* Zivilgerichtsverfahren

Z.B. Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, bei Schäden, die im Dienst eingetreten sind oder bei Verkehrsunfällen, die sich bei Fahrten zum oder vom Dienst ereignen.

* Finanzgerichtsverfahren

Z.B. bei einer Weigerung der Finanzbehörde, im Jahresausgleichverfahren besondere berufsbedingte Mehrkosten anzuerkennen.

Für alle Rechtsschutzahngelegenheiten gelten die Rechtsschutzordnung der GdP mit den Zusätzen des Bezirk Bundespolizei

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