Arbeitszeitregelungen bei der Bundespolizei – Neuer Link www.cop2cop.de

 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der nachfolgende Beitrag ist bei cop2cop im Internet veröffentlicht worden. Diesen Link haben wir neu hinzugefügt. Bitte beteiligt Euch bei der Diskussion. Wir haben schwer gekämpft bis wir die 12-Stundenschichten einführen konnten. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass unsere erarbeiteten Schichtpläne erhalten bleiben. Euer B’s K

Das Bundesinnenministerium und der Bundespolizeihauptpersonalrat werden Anfang des kommenden Jahres neue Grundsatzgespräche zur Arbeitszeitregelung in der Bundespolizei aufnehmen. Bis zu deren Abschluss bleibt es bei den bisherigen Arbeitszeitregelungen in den Dienststellen der Bundespolizei. Das Ministerium zog damit die Konsequenzen aus den Protesten der GdP gegen das große Verärgerung und Verunsicherung auslösende Vorgehen des Bundespolizeipräsidiums in Arbeitszeitfragen (siehe Meldung vom 12.12.2008). Die entsprechende Verfügung wurde nach 48 Stunden wieder zurück gezogen.

Gerade im Zuge der Neuorganisation der Bundespolizei muss nach Auffassung der GdP alles unterlassen werden, was die Rahmenbedingungen für Pendler und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig stört oder verschlechtert. Das umfasst gerade auch bestehende Arbeitszeitregelungen, die den Beschäftigten und ihren Familien die notwendigen Freiräume schaffen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat kein Verständnis dafür, wenn einzelne Führungskräfte ausgerechnet in der jetzigen schwierigen Umsetzungsphase ihren Ehrgeiz daran abarbeiten, bestehende familienfreundliche Arbeitszeitregelungen in ihren – teilweise erst frisch übernommenen – Verantwortungsbereichen zu attackieren, auszuhebeln und dafür immer wieder beim Präsidium in Potsdam und im BMI vorstellig werden. Die Schwerpunkte der Führungsverantwortung liegen nun wirklich woanders! Zudem widerspricht dieses ständige Bohren an bewährten Arbeitszeitregeln den Festlegungen aus der Dienstvereinbarung, wonach diese Modelle ausdrücklich fortgeführt werden können.

Die Führungskräfte sind aufgefordert, ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Pflichten aus der Dienstvereinbarung nachzukommen und Regelungen über Arbeitszeitgestaltungen zu entwickeln, die den familiären und sozialen Belangen der Beamtinnen und Beamten, insbesondere zur Förderung von Familienfreizeitblöcken, gerecht werden!!!!!!!!

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