Wahl eines/einer Schwerbehindertenvertreter/in – Seminarangebot –

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze sind nach Artikel 13, § 5, die Schwerbehindertenvertretungen bis zum 31.05.2009 neu zu wählen.

Dieses betrifft die in § 2 des o.a. Gesetztes aufgeführten Dienststellen. Sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen nach § 94 SGB IX erfüllt sind, kommen weitere Wahlverfahren bei den Bundespolizeiinspektionen, in Dienststellen wo ggf. eine Nachwahl erforderlich wird und sonstigen Dienststellen (§ 6 BPersVG) statt.

Wir wollen interessierten GdP-Mitgliedern eine Informationsmöglichkeit über die Arbeit/Funktion als Schwerbehindertenvertreter/in anbieten und bitten Euch dahingehend um Unterstützung, dass Ihr bei der Besetzung der Teilnehmerplätze mit einer abgestimmten Empfehlung/Anmeldung mitwirkt. Mit dem Seminar wollen wir die Motivation zur Übernahme einer Funktion fördern.

In der Zeit vom 28.-30.01.2009 führen wir im Hotel Schützenhof in Eitorf/Sieg ein Info-Seminar mit u.a. folgenden Themenschwerpunkten durch.

– Wahlen (+ Amtszeit) der Schwerbehindertenvertretung
– Rechtsstellung in der Schwerbehindertenarbeit
– Schwerbehindertenarbeit im Überblick
– Organisation der Schwerbehinderten-Arbeit
– Persönliche Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung

Das Seminar wird durch das Integrationsamt des Landschaftsverband Rheinland unterstützt. Es sind auch Anmeldungen von Mitgliedern, die bereits gewählte Schwerbehindertenvertreter/innen sind, willkommen, die zu den o.g. Themen noch kein Seminar besucht haben.

Die Sonderurlaubsfähigkeit ist beantragt, und die TeilnehmerInnen sind Gäste des Bezirk Bundespolizei, der die Kosten für Unterkunft/Verpflegung sowie der Reisekosten (nach Reisekostenordnung) übernimmt.

Anmeldeschluss bzw. letzter Termin für die Zusendung einer Anmeldung ist

Freitag, 12. Dezember 2008

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