Urlaubsberechnung im Schichtdienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Internetveröffentlichung zum Urteil VG Magdeburg wegen Urlaubsberechnung im Schichtdienst wurde ergänzt um den untenstehenden Passus. Michael Mesche, KG Rostock, hat sich bereit erklärt, den Mustermann um die Beantragung zu bitten, wir haben dienststelleninterne Juristen darüber hinaus um ihre Einschätzung gebeten.

Die Gewerkschaft der Polizei hat nunmehr eine Reihe von Prüfaufträgen auf den Weg gebracht. Denn hier handelt es sich lediglich um ein erstinstanzliches Urteil, auf das sich zwar ein Antragsteller berufen kann, die Behörde muss dem jedoch nicht folgen. Daher ist es sinnvoll, hier zunächst eine bundesweite Geltung auf politischem Wege herbei zu führen, bzw. einen „Mustermann“ mit der Beantragung zu betrauen. Dies ist nunmehr geschehen. Bis zum Ergebnis unserer Prüfungen und dem „Testlauf“ bitten wir, von Beantragungen des Erholungsurlaubs auf Basis von Urlaubstagen im Schichtdienst abzusehen. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.

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