GdP fordert eigenen Paragrahen gegen Angriffe auf Polizeibeamte

Berlin.

Einen eigenen Paragraphen, der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und – beamte unter eine Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP)

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Jeden Tag werden in Deutschland

Polizeibeamte tätlich angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Immer häufiger

werden solche Übergriffe völlig unvermittelt verübt.“

 

Das Strafgesetzbuch, so die Gewerkschaft der Polizei, sei dringend

ergänzungsbedürftig. Freiberg: „Wir fordern die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der

Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit bekommen wir insbesondere

hinterhältige Attacken besser in den Griff.“

 

Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in

jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer

Festnahme oder einer Räumung. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende

Streifenbeamte im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst.

Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft

werden, als die bisherige Widerstandshandlung.

 

Freiberg: „Wir setzen auch auf die abschreckende Wirkung einer solchen

Strafandrohung, denn in erster Linie kommt es uns darauf an, dass unsere

Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst gesund und unversehrt nach

Hause kommen.“

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