Berlin.
Einen eigenen Paragraphen, der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und – beamte unter eine Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Jeden Tag werden in Deutschland
Polizeibeamte tätlich angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Immer häufiger
werden solche Übergriffe völlig unvermittelt verübt.“
Das Strafgesetzbuch, so die Gewerkschaft der Polizei, sei dringend
ergänzungsbedürftig. Freiberg: „Wir fordern die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der
Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit bekommen wir insbesondere
hinterhältige Attacken besser in den Griff.“
Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in
jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer
Festnahme oder einer Räumung. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende
Streifenbeamte im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst.
Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft
werden, als die bisherige Widerstandshandlung.
Freiberg: „Wir setzen auch auf die abschreckende Wirkung einer solchen
Strafandrohung, denn in erster Linie kommt es uns darauf an, dass unsere
Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst gesund und unversehrt nach
Hause kommen.“