Verbesserter Unfallversicherungsschutz für alle GdP-Mitglieder ab 01.01.2010

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner – der Polizeiversicherung AG – wurde der bestehende Unfallversicherungsschutz per 1. Januar 2010 deutlich verbessert.  Versichert  sind  neben erhöhten Versicherungssummen im Todes- und  Invaliditätsfall nunmehr auch Bergungskosten, kosmetische Operationen sowie  Kur- und Rehakosten. Ferner wurde die Grundinvaliditätssumme mit einer Progression von 250% versehen, sodass die Höchstinvaliditätsleistung künftig 2,5-fach (also 10.000 €!) erhöht ist.

Die neuen Summen betragen:

3.000 € für den Todesfall
4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
5.000 € Bergungskosten
5.000 € kosmetische Operationen
500 € Kurkosten/ Rehakosten

Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur während des Dienstes sondern auch in der Freizeit und zwar weltweit! Bei Fragen zu diesem Thema steht die Kollegin Lühr bei der OSG ( Tel.: 0211/7104-202) gerne zur Verfügung.


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