e-Plan-Update – Eine versteckte Arbeitszeiterhöhung durch die Hintertür und Benachteiligung von Kolleginnen und Kollegen bei Krankheit!!!!

 

Wann kapieren die Damen und Herren im Präsidium endlich, dass die Kolleginnen und Kollegen im Wechseldienst keine Ruhepausen machen können, sondern nur Pausen unter Bereithaltung, um so den Dienstbetrieb, rund um die Uhr, aufrechtzuerhalten!

Und weil dies so ist, werden im Wechseldienst die Pausenzeiten auch an die Arbeitszeit angerechnet.

Aber anscheinend gibt es einige überambitionierte Sachbearbeiter im Präsidium denen dies ein Dorn im Auge ist und die nichts unversucht lassen, um weitere Unruhe im operativen Dienst zu erzeugen!!!

Ist die bereits festgestellt Überbelastung nicht genug, ist der andauernde Personalmangel nicht genug??? Nein, anscheinend nicht. Es muss hinterfragt werden, ob die Führung unserer Bundespolizei überhaupt weis wie es an der Basis ihrer Behörde aussieht!

Am Hessentag wurde diese, unsere, Bundespolizei in Hochglanzformat sehr gut präsentiert und dargestellt. Wie es aber in Wahrheit in unserer Bundespolizei aussieht, interessiert anscheinend niemanden!!!

Nach den Motto: Außendarstellung Hui, Innenleben Pfui!!!

Durch das neue e-Plan-Update wird massiv in die Rahmendienstplanung und Stundenabrechnung eingegriffen! Es wird nun jeder Kollegin und jedem Kollegen bei Erholungsurlaub, Dienstausgleich, Sonderurlaub und Krankheit (auch nach Dienstunfall) die Ruhepause von 45 Minuten pro Dienstschicht, in seiner monatlichen Stundenabrechnung, abgezogen!

Beispiel:

Ein Kollege wird in Rahmen seiner Dienstausübung leicht verletzt und für insgesamt -4- Schichten (a` 12 Std.) krankgeschrieben. Anstatt der 48 Stunden, die der Kollege aufgrund seines Dienstunfalles keine Dienst verrichten konnte, werden ihm durch e-Plan aber nur 45 Stunden gutgeschrieben.

Pro Krankheitstag zieht e-Plan jetzt 45 Minuten Ruhepause ab!

Also macht der Kollege -3- Stunden Minderarbeit!!!

Der betroffene Kollege wird, durch e-Plan (oder durch den Willen der Behörde), aufgrund seiner Krankheit benachteiligt

Was soll das!

Wir fordern die Beibehaltung der bisherigen Regelung und die Rücknahme des Update.

Wir raten allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag:

 

Berichtigung des monatlichen Dienstbucheinlegeblattes,

auf Anrechnung der Pausenzeiten

zu stellen und bei Ablehnung einen widerspruchsfähigen Bescheid einzufordern.

Des Weiteren raten wir, die Dienstbucheinlegeblätter, bei denen Ruhepausen aufgrund Krankheit, Erholungsurlaub, Dienstausgleich oder Sonderurlaub abgezogen wurden, nur unter Vorbehalt zu unterschreiben.

Hier wird in Eure Rahmendienstplanung eingegriffen, die den Individualklageweg erfordert. Wir werden unsere Mitglieder unterstützen und beraten, denn…

… es stinkt uns gewaltig!

So geht man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich ihn vorderster Linie stehen, nicht um!

 

 

Helmut Seibert

Vorsitzender der GdP KG Frankfurt am Main

 

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