Der Einsatz der GdP hat sich wieder einmal gelohnt! Seit Wochen brodelte es in der Bundespolizei wegen des Auftretens von „Minusstunden“ für Schicht- und Einsatzdienstleistende nach Urlaub und Krankheit.
Nach intensiven Verhandlungsrunden der GdP-Vorstände Sven Hüber, Martin Schilff und Klaus Borghorst mit der Führungsspitze der Bundespolizei am 24. und 28. Juli wurde nun am 11. August 2014 eine zwischen GdP und Präsidium einvernehmliche und gute Lösung erreicht:
Das Bundespolizeipräsidium wird per Verfügung nun klarstellen, dass bei Abwesenheitszeiten nach § 96 BBG wegen Urlaub und Krankheit bei der Arbeitszeitabrechnung keine „Minusstunden“ auftreten dürfen. Die Direktionen werden angehalten, Vorschläge vorzulegen, welche Veränderungen im Abrechnungssystem e-Plan vorgenommen werden müssen, um dies zu bewirken. Grund sind die sehr unterschiedlichen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit in den Direktionen.
Bis dahin werden die Dienststellen angewiesen, manuelle Korrekturen vorzunehmen, um keine Minuszeiten zuzulassen. Die Gewerkschaft hatte die GdP-Rechtsposition, dass Urlaub und Krankheit nicht zu Minusstunden führen dürfen und auch nicht herausgearbeitet werden müssen, offensiv vertreten und veröffentlicht.
„Klare GdP-Positionen, eine überzeugende Rechtsargumentation und ein partnerschaftliches Verständnis von GdP und Bundespolizeiführung, wie Probleme gelöst werden können, waren wieder einmal der Schlüssel zum Erfolg“, so Sven Hüber, stellv. Vorsitzender des Bezirk Bundespolizei der GdP. „Unsere Mitglieder in der Bundespolizei konnten sich auf ihre Gewerkschaft wieder einmal voll verlassen. Gut, dass es sie gibt!“