Roland Voss: Dienstbefreiung an Rosenmontag? Brauchtumstag?

roland-voss.jpg    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie uns bekannt wurde, hat der Präsident der Bundespolizei die Dienstbefreiung für denRosenmontag gestrichen. Offensichtlich ist nicht jeder Verantwortliche in den einzelnen Regionen (Direktionen) mit der Regelung der Brauchtumspflege einverstanden.

Warum diese Gleichmacherei? Bisher waren regionale Entscheidungen möglich und auch sinnvoll. Wie kam diese Entscheidung zustande? Haben sich mehrheitlich „Regionalfürsten“ aus Neid gegen einen Brauchtumstag ausgesprochen? Welche Entscheidungsfreiheiten haben eigentlich regionale Präsidenten? Dürften sie, wenn sie wollten anders entscheiden?

Fragen über Fragen.

Es hat den Anschein, als dürfe keiner der regionalen Direktionspräsidenten über die Genehmigung einer Dienstbefreiung für den Rosenmontag in seiner Direktion entscheiden.

Die Folge ist, dass offensichtlich Menschen über unsere Kollegen in den weitverbreiteten Karnevalsregionen entscheiden, die kein Interesse an Brauchtum und keinen Bezug zu Karneval haben.

Grund genug für uns, dem Bundesinnenminister diesen Umstand vorzutragen.

Wir wissen auch, dass es in den nachgeordneten Behörden des Bundes, auch des BMI, solche differenzierten Regelungen gibt. So haben die Angehörigen des BMI mit Dienstsitz in Bonn gem. Ministerentscheid (Erlass vom 03.01.2012) nach wie vor am Rosenmontag dienstfrei. Ähnlich sieht es in anderen Behörden aus.

Die Vorsitzenden der betroffenen regionalen GdP Direktionsgruppen haben daher entschieden, einen Brief an den BMI zu schreiben (Anlage).

Uns ist bewusst, dass es keinerlei Rechtsanspruch auf diese Dienstbefreiung gibt, und es nur um eine Geste der Anerkennung unserer schweren Arbeit gehen kann.

Wir sprechen Klartext!

Roland Voss

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