Neues aus dem HPR -> Info für Vertrauensleute

1. In Kürze und aus der Fraktion

• Die Hausleitung des BPOLP würdigte die Reaktion und Leistung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei den Vorfällen am Frankfurter Flughafen und am Düsseldorfer Bahnhof. Das professionelle und erfolgreiche Vorgehen der teils noch sehr jungen Kolleginnen und Kollegen zeuge von einer hohen Motivation im Beruf und eine sehr gute Ausbildung.
• Dauerbrenner: Dienstvereinbarung EPOS – mit Verhandlungen kann seitens BPOLP noch immer nicht begonnen werden. Zumindest liegt dem BPR nunmehr jedoch aufgrund dessen Forderung ein Entwurfsschreiben vor, mit welchem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Speicherung ihrer personenebezogenen Daten überhaupt informiert werden. Dem Referat 72 wird jedoch mitgeteilt, dass in dem Schreiben auch der Anspruch auf Einsichtnahme bzw. Ausdruck der gespeicherten Daten explizit aufgeführt werden soll.
• Auch die abschließenden Entscheidungen des Ministers hinsichtlich der Empfehlungen der Werthebach-Kommission lassen weiter auf sich warten. Zwar wurden Aussagen auf der Innenministerkonferenz erwartet, bisher sind aber keinerlei Erklärungen in Richtung der BPOL durchgedrungen.

• “Spendenaufruf”? Ein moderner Großflughafen öffnet Mitte 2012 und die Bundespolizei beweist ihre “Armut” – nach unseren Erkenntnissen bittet die Bundespolizei alle eigenen Dienststellen, sowie Behörden im Geschäftsbereich BMI und die Bundeswehr um Überprüfung, ob nicht Mobiliar für den Hauptsstadtflughafen Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt werden kann.
• Bezüglich der Arbeitszeitregelungen und der vorliegenden Nichteinigungsfälle gab es ein Gespräch mit dem Referat 82 im BPOLP. Es gibt nun Überlegungen, dass der BPR als Veranstalter eine „Arbeitszeitkonferenz“ mit den Gesamtpersonalräten und unter Beteiligung des BPOLP ausrichten wird.
• Aufgrund sich abzeichnender Personaldefizite in den Werkstätten der Bundespolizei plant das BPOLP eine Arbeitsgruppe, die sich separat mit der dortigen Personalentwicklung auseinandersetzen wird. Der BPR wird sich daran beteiligen.
• Dem BPR wurde nachrichtlich mitgeteilt, dass ein Teil der Forderungen der GdP-Bezirk Bundespolizei in Bezug auf die Hebungen von Dienstpostenbewertungen nunmehr erfüllt ist. Da die derzeitigen Änderungen ausschließlich den gD betreffen (Einheitsführer BFE auf A10-12, stv. Hundertschaftsführer auf A 11/12 und Gruppenleiter auf A9g – 11), wird die GdP die verbleibenden Forderungen für den Bereich des mD weiterhin aufrecht erhalten und verfolgen. Bis 30.09.2011 wird die AG des BPOLP mit Beteiligung des BPR und der GdP dem BMI weitere Vorschläge vorlegen.

2. Haushalt 
Bereits im letzten Wissenswert wurde ausführlich über die Haushaltsmisere der Bundespolizei berichtet. Die vertraulichen Gespräche zwischen dem BPOLP und den Dienststellenleitern zu Einsparungspotentialen wurden in Teilen bereits geführt und lassen wohl erkennen, dass das geforderte Einsparungsvolumen von 35 Millionen Euro aller Wahrscheinlichkeit nach aus eigener Kraft nicht umfänglich erbracht werden kann. Da früher genutzte Flexibilisierungen zur Deckung von Ausgaben für Verbrauchsmittel (wie z.B. auch Sprit) nun wegen haushaltsrechtlicher Vorgaben ausgeschlossen sind, werden die betreffenden Titel gerade in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund von Preiserhöhungen, Inflation etc.tatsächlich irgendwann keine Ausgaben mehr zulassen. Vizepräsident Dr. Frehse betonte, dass es dann Aufgabe der Politik sei, einen aufgrund der fraglichen Fortentwicklung der Organisation neuen Standard für die Bundespolizei zu definieren. Ein „Auszehren“ durch kleine Einsparungen an allen Ecken wird von ihm keinesfalls geduldet, weswegen er auch persönlich den Minister informiert hat. Natürlich werden auch weiterhin zusätzliche Mittel beim BMF beantragt. Es gibt demgegenüber aber KEINE verdichteten und verfolgten Ideen seitens BPOLP, welche Entwicklung angegangen wird, falls keine zusätzlichen Mittel fließen – das sei Aufgabe der Politik, der die aus den Sparzwängen resultierenden Folgen immer wieder eindrücklich dargestellt werden müssen. Aus diesem Grund wird das BPOLP die in der Vergangenheit nicht optimal genutzte Öffentlichkeitsarbeit nunmehr verstärken! Dies kann nur begrüsst werden, damit GdP und die Führung der BPOL wirklich im Gleichklang in die Politik und die Öffentlichkeit hinein informieren und fordern.

3. Weiterbeschäftigung von Auszubildenden 
71 Auszubildende werden im Sommer ihre Ausbildung in einem Verwaltungs- oder Kammerberuf in der Bundespolizei erfolgreich beenden. Voraussichtlich 62 Jugendliche erfüllen dann die tariflich geforderte Bedingung für eine Weiterbeschäftigung von mindestens einem Jahr: Abschlussnote „befriedigend“. Davon haben wiederrum acht bereits verdeutlicht, dass sie an einer Anschlussbeschäftigung bei der Bundespolizei nicht interessiert sind, da sie entweder studieren möchten oder sich schon erfolgreich bei anderen Bedarfsträgern beworben haben. Für die verbleibenden 54 Auszubildenden lautet die erfreuliche Botschaft, dass sie auf alle Fälle für ein Jahr befristet übernommen werden. Sofern Angehörige der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eine unbefristete Übernahme gemäß § 9 BPersVG fristgerecht verlangen oder verlangt haben, wird einzelfallbezogen geprüft, ob dem Anspruch entsprochen werden kann. Anderenfalls wäre die Behörde im Zugzwang, beim zuständige Verwaltungsgericht zu beantragen, das als begründet geltende Arbeitsverhältnis aufzulösen. Bisher ist nicht bekannt, dass ein solches Gerichtsverfahren im Einzelfall angestrengt wird.
Bitte erinnert aber eure JAV-Mitglieder daran, dass sie -falls noch nicht geschehen- nicht versäumen sollen, ihre Weiterbeschäftigung innerhalb der letzten drei Monate der Ausbildung (der letzte Ausbildungstag würde also genügen!) zu verlangen.

4. Verteilung von Laufbahnabsolventinnen und –absolventen 
Die GdP-Fraktion des BPR hat das Verfahren bezüglich der Zeitschiene und auch der Umsetzung gerügt. Es ist unverständlich, warum die Verteilung nicht bereits abschließend geregelt ist, um den Studierenden des 65. Studienjahrganges frühzeitig Gewissheit über den Verbleib nach der Ausbildung zu verschaffen. Zur Verfügung des BPOLP vom 26.05.2011 wurden insbesondere folgende Änderungen eingefordert:

• Änderung der Prüfungsfolge bei der Verteilung und damit Berücksichtigung sozialer Belange bei Vorliegen grundgesetzlich geschützter Voraussetzungen wie z.B. Ehe und Kindern
• Vorabstimmung der Verteilung mit dem BPR
• Beteiligung des Gesamtpersonalrates und der Gleichstellungsbeauftragten der BPOLAK bei der Verteilung
• verbindliche Verteilung bis zur Inspektionsebene, da Direktionen teils räumlich sehr weit greifen und keine verlässliche Planung für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes gewährleisten

In konstruktiven Gespräche mit dem Referat 72 und auch mit dem Vizepräsidenten wurde Konsens hergestellt, dass diesen Forderungen nachgekommen wird. Auf Nachfrage wurde auch klargestellt, dass durch die Zuweisung von 100 Absolventinnen und Absolventen zum Flughafen Frankfurt das derzeit einzige noch größere Abordnungskontingent natürlich reduziert wird – allerdings ist die genaue Anzahl noch nicht absehbar, da sowohl die Auswirkungen des vierten Schrittes der personellen Umsetzung der Neuorganisation als auch die baulichen Veränderungen die dadurch entstehenden und durch die Prüfgruppe bereits bestätigten Mehrbedarfe Berücksichtigung finden müssen.
Auch im höheren Dienst werden 10 Studierende den Ratsanwärterlehrgang beenden. Bei der Verteilung konnte größtenteils den „Wünschen“ der Betroffenen Rechnung getragen werden. Das Ergebnis wird in Kürze mit den 10 Kollegen kommuniziert.

5. Einstellungen in die Bundespolizei im Jahr 2012 
Für 2011 bleibt es trotz Bemühungen des BPOLP auf Erhöhung bei den Einstellungszahlen von 150 im gD und 300 im mD. Für 2012 wurden dem BMI Einstellungszahlen vorgeschlagen, welche aber noch nicht freigegeben wurden. Das BPOLP beantragte richtigerweise -und wie von der GdP als absolutes Minimum gefordert- Einstellungszahlen, die bei Berücksichtigung der Erfahrungswerte hinsichtlich des Abbruchs oder Nichtbestehen der Ausbildung zumindest der Personenzahl entspricht, die absehbar in 2015 aus dem aktiven Dienst der Bundespolizei ausscheidet. Trotz noch nicht vorliegender Freigabe der Einstellungszahlen wird im Herbst mit der regionalen Werbung insbesondere im Umkreis der Schwerpunktdienststellen mit erhöhtem Personalbedarf begonnen, um erfolgreich geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen.

6. Umsetzung Schritt IV 
1542 Dienstposten wurden im vierten Schritt ausgeschrieben. Darauf sind insgesamt 8084 Bewerbungen eingegangen. Die Zeitdauer der Auswertung und damit auch der Zeitpunkt des Abschlusses von Schritt IV ist nach Aussagen des BPOLP nicht abschätzbar. Insbesondere der intensive Abgleich der direktionsübergreifenden Bewerbungen mit unterschiedlichen Prioritäten ist trotz „Arbeit mit Hochdruck“ nicht schnell realisierbar. Der BPR und die Gleichstellungsbeauftragte des BPOLP wiesen darauf hin, dass in Einzelfällen auch familiäre Entscheidungen und die Ein- oder Umschulung schulpflichtiger Kinder von Personalmaßnahmen abhängig ist. Das BPOLP sicherte zu, dass unter Berücksichtigung sozialer Voraussetzungen klare Konstellationen ohne Konkurrenzsituationen im Einzelfall schnellstmöglich umgesetzt werden. Auch wird wie in vorangegangenen Schritten der sog. „Vorwegumzug“ nicht dazu führen, dass Umzugskostenvergütung (UKV) nicht gezahlt wird. Betroffene tragen dann allerdings das nicht auszuschließende Risiko, dass sie einen Dienstposten mangels Bewährung nicht endgültig übertragen bekommen. Trotzdem wird vom BPR ausdrücklich begrüßt, dass ein Umzug VOR Zusage der UKV nicht grundsätzlich zum finanziellen Nachteil von Kolleginnen und Kollegen führt. Eine abstrakt generelle Zusage kann -nachvollziehbar- nicht erfolgen, individuell aber schon. Klarstellend sei an dieser Stelle auch gesagt, dass es keine zusätzliche Dienstvereinbarung zur Dienstvereinbarung der Neuorganisation gibt. In der Bereitschaftspolizei haben sich Personalrat und Dienststelle lediglich auf die bestehende Dienstvereinbarung klarstellende Verfahrensgrundsätze geeinigt, um Benachteiligungen auszuschließen.

7. begrenzter Praxisaufstieg 
Oberstes Ziel ist weiterhin die Erreichung der 40%-Marke für den Anteil gD in der Bundespolizei. Deshalb werden nicht genutzte oder nicht nutzbare Kapazitäten einzelner Dienststellen auf Antrag zu anderen Direktionen hin verlagert, damit keinem Interessenten der Aufstieg verweigert wird, obwohl bundesweit noch Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Verteilung erfolgt aber anlassbezogen entsprechend gemeldetem Bedarf. Die Vorbereitungen zur Abänderung des inhaltlichen Aufbaus des Aufstieges laufen; dem BMI wurden entsprechende Vorschläge unterbreitet.

8. Gesundheitsmanagement in der Bundespolizei – Initiative des BPR 
Anfang Juli bestätigte der Vizepräsident Dr. Frehse nach einem gemeinsamen Gespräch den Vorschlag des BPR, dass für das Gesundheitsmanagement in der Bundespolizei eine Dienstvereinbarung abgeschlossen wird. Verfahrensverantwortlich ist im BPOLP das Referat 83. Ziel ist eine Unterzeichnung der Dienstvereinbarung im September dieses Jahres. Damit die Gesamtpersonalräte im Rückäußerungsverfahren über alle notwendigen Informationen verfügen, wurde von der Arbeitsgruppenleitung bekanntlich angeboten, vor Ort zum Thema zu referieren und für die Diskussion von Problemen und auch Ideen zur Verfügung zu stehen. Die ersten Informationsvorträge sind nunmehr mit großer Resonanz erfolgt und weitere schon terminiert. Der BPR bedankt sich bereits an dieser Stelle für das Interesse an der Thematik und die durchaus kritische, aber konstruktive Auseinandersetzung.

9. Auslandeinsätze der Bundespolizei 
Für einen möglichen EULEX-Einsatz im Kosovo sind Teile der IEE und weitere Freiwillige vorgesehen, so dass für einen Einsatz alles geklärt und vorbereitet ist. Da von der Bundesregierung jedoch noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob es zum Einsatz kommt und somit der weitere Fortgang offen ist, sinkt die „Vorfreude“ der Freiwilligen mangels Planungssicherheit. Das BPOLP selbst hat jedoch auch keinen anderen Sachstand und ist auf die Entscheidung des BMI angewiesen. Ähnliches gilt für Lybien – hier sind dem BPOLP die politischen Absichten und Ansichten auch lediglich aus Funk und Fernsehen bekannt, konkrete Planungen bestehen nicht.

10. TARIF:

Informationsveranstaltungen BUK 
Wie befürchtet, haben die vom BPOLP initiierten Informationsveranstaltungen zu den Funktionsausschreibungen für die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte (BUK) zwecks Verwendungsmöglichkeiten auch an anderen als den bisherigen Standorten –trotz der guten dahinterstehenden Absicht- zu großer Verunsicherung beim Adressatenkreis geführt. Der BPR führt dies u.a. darauf zurück, dass entgegen der Zusagen nicht immer ein Vertreter des BPOLP (VP Dr. Frehse oder AL’in 7) bei den Veranstaltungen zugegen war, um Rede und Antwort zu stehen und vor allem, vor Beginn explizit klarzustellen, dass jede Veränderung ausschließlich FREIWILLLIG und OHNE VERDRÄNGUNGSEFFEKT wäre. Dr. Frehse bestätigte seine Absicht der persönlichen Teilnahme, die in der Vergangenheit leider nicht immer möglich war. Weiterhin wird der BPR der Hausleitung auch eindringlichst empfehlen, sich vor einer Veranstaltung mit dem jeweiligen GPR in Verbindung zu setzen, um über die Verfahrensweise und auch die Stimmung vor Ort informiert zu sein.

Dienstvereinbarung LOB 
Nach Aussage des BPOLP hat dieses dem BMI schon frühzeitig ein Verfahrensvorschlag vorgelegt, welches eine Auszahlung im Mai ermöglicht hätte. Da die Vertragsparteien BMI und HPR damit wohl nicht einverstanden gewesen seien, sind erneut Nachverhandlungen erfolgt und Entwürfe zu den Auszahlungsmodalitäten an das BMI übermittelt. Die Entscheidung auf BMI steht noch aus – deshalb wird sich der HPR in der kommenden Woche nochmals diesem Thema widmen, damit unsere Beschäftigten endlich in den tatsächlichen Genuss des ihnen zustehenden Geldes kommen!

Für weitere oder detaillierte Informationen und Auskünfte stehen euch die Mitglieder des BPR bei Bedarf gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Die GdP-Fraktion im BPR

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