Die, mit den Dienstvereinbarungen zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei durchzuführende Bestandsaufnahme jedes Umsetzungsschrittes von bereits übertragenen Dienstposten und Stellen sowie von noch freien und besetzbaren Dienstposten und Stellen steht für den Abschluss des 3. Schrittes weiter aus.
Das zuständige Bundesministerium des Innern hat dem Bundespolizeihauptpersonalrat bis heute weder die erforderlichen Zahlen zur Bilanzierung dieses Schrittes zur Verfügung gestellt noch die Gespräche dazu eingeleitet.
Aussagen, die Personalvertretungen in der Bundespolizei würden die weitere Umsetzung verzögern oder gar verhindern entbehren somit jeglicher Grundlage.
Der Fortgang der personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei – Beginn des 4. Schrittes – liegt demzufolge ausschließlich in den Händen der obersten Bundesbehörde.
GdP – Wir sprechen Klartext!