Im Rahmen der Sitzung des Bundespolizei – Hauptpersonalrates in Berlin wurden nach intensiven Gesprächen durch das Bundesministerium des Innern und durch den Präsident des Bundespolizeipräsidiums Potsdam folgende Grundentscheidungen zur weiteren personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei getroffen:
a. Grundlage für die Umsetzung sind die Standorte, die zum 1. März 2008 im Rahmen der Organisations-entscheidungen festgelegt wurden.Das gilt für alle Standortbereiche und damit auch uneingeschränkt für alle eingerichteten Bundespolizeireviere. Damit besteht Planungssicherheit für die Setzung bei den Revieren.
b. Grundlage für die anstehenden Setzungen und die weiteren Schritten zur Umsetzung sind die durch das BMI festelegten Dienstpostenstärken der einzelnen Oganisationseinheiten. Das gilt ausdrücklich auch für die zwischen dem Bundespolizei – Hauptpersonalrat und BMI vereinbarten Revierstärken.
c. Kolleginnen und Kollegen, die Dienstposten des mittleren Dienstes inne hatten, welcher im Rahmen der Neuorganisation in den gehobenen Dienst gehoben wurden, können auf diese gehobenen Dienstposten gesetzt werden. Sie müssen damit einverstanden sein, zukünftig den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst zu machen.
d. Kolleginnen und Kollegen, die sich freiwillig für die Schwerpunktbereiche der Bundespolizei bewerben, können direkt in diese Bereiche versetzt werden. Sogenannte Stehzeiten in der Bundesbereitschaftspolizei dürfen nicht mehr als Versetzungshinderungsgrund geltend gemacht werden.
e. Kolleginnen und Kollegen, die vor der Organisationsentscheidung einen als aufschichtungsfähig bezeichneten Dienstposten inne hatten, kann im Rahmen der weiteren Schritte zur personellen Umsetzung wieder ein aufschichtungsfähiger oder bereits dem gehobenen Dienst zugeordneter Dienstposten (z.B. Gruppenführer MKÜ)übertragen werden.