“Beförderungen werden weiter nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt”

Mit Verfügung vom 04. März 2013, Ref. 72 – 11 01 00 – 0009 – 0001 hat das Bundespolizeipräsidium Potsdam entschieden, dass die Beförderungen in der Bundespolizei weiterhin nach dem bisherigen Verfahren stattfinden.”

Alle anderen Verfahrensweisen können somit eingestellt werden!

Wenn jetzt noch die alle Beurteilungen eröffnet werden —- könnten die Beförderungen durchgeführt werden.

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