Gute Nachricht für jüngere Angestellte im öffentlichen Dienst:
Sie haben Anspruch auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am Dienstag die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam (Aktenzeichen: 9 AZR 529/10).
Damit stehen allen Beschäftigen 30 Tage Urlaub zu.
Die Regelung gilt ab sofort für die Angestellten beim Bund und den Kommunen
Die GdP wird sich dafür einsetzen, dass das Urteil in der Bundespolizei schellstmöglich bei den Tarifbeschäftigten und bei unseren jüngeren Beamtinnen und Beamten Anwendung findet.
Eure GdP
Kreisgruppe Frankfurt/M