Erstbeurteilerwechsel bei den Beamtinnen und Beamten auf Probe -> Direktion Koblenz zieht die Verfügung vom 22.12.2011 zurück

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  nach einer unruhigen Weihnachtszeit wurde uns durch den BPR Vorsitzenden Martin Schilff mitgeteilt, dass Präsident Seeger die Weisung an den Präsidenten der Direktion Koblenz gab,  die Verfügung vom 22.12.2011, bis eine bundesweite Regelung getroffen wird,  auszusetzen.

Über diese Nachricht sind wir sehr erfreut!

Die Weihnachtszeit war für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und dem Vorstand der GdP Kreisgruppe sowie dem Vorstand des Peronalrat nicht besinnlich.

Nun fragt man sich, mußte denn der Alleingang von unserem Präsidenten sein.

Die Antwort lautet eindeutung: Nein!

Auch eine Beteiligung des Personalrates hat nicht stattgefunden. Wir hätten Herrn Lohrbach zu diesem Entschluß nicht geraten und hätten ihn sicherlich in unserer Rückäußerung besser beraten.

Wir sind froh darüber, das der Präsident des Bundespolizeipräsidiums Matthias Seeger unsere Meinung vertritt und für eine bundespolizeiliche Regelung sorgen will. Ich bin mir sicher, dass dies mit der Beteiligung des Personalrates geschieht.

In diesem Zusammenhang hat es wieder mal gezeigt, wie gut die GdP geführten Personalräte zusammen arbeiten.

Ohne Martin Schilff, den ich als BPR Vorsitzenden und GdP Kollege sehr schätze, wäre die schnelle Entscheidung von Präsident Seeger nicht zustande gekommen.

Aber die größten Argumente kamen von den Kolleginnen und Kollegen selbst, indem sie unseren Beitrag auf der Homepage mit ihren Kommentierungen unterstützten. Selbst im Medium Facebook wurde unsere Forderung diskutiert und unterstützt.

Die Umsetzung des § 28 BLV ist aber noch nicht vom Tisch. Nun ist das BMI und das Präsidum gefordert eine verträgliche Umsetzung zu gestalten. Ich bin immer noch der Meinung, dass die Weisung für die Bundesbeamten nicht so einfach in die Bundespolizei zu übertragen ist. Es sollte erst einmal abgeklärt werden, was mit den zwei Verwendungsbereichen in der Probezeit gemeint ist. Nach meinen Empfinden tut dies auch nicht Not.

Verwendungsbereiche sind bei einer Flächeninspektion wie Frankfurt/M HbF sicherlich auch die Verwendung in Fachbereiche wie z.B. Leitstellenbeamter, Qualitätssicherer, Ermittlungsbeamter oder Bearbeiter eines Sachgebietes. Bis zur Umsetzung muß aber mit Fairness und Transparenz gearbeitet werden. Das fordere ich besonders von Polizeiführer, die sich das Thema „Mensch“ verstärkt und konzentriert zugewendet haben.

Unter dem Motto der GdP: Zukunft menschlich gestalten, möchte ich mich bei allen bedanken, die uns vertrauten.

Alles Gute für 2012 wünscht Euch

Euer Reiner Bieker

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