Positionen der KG zu den Dienstvereinbarungen zur Umsetzung der Neuorganisation

Die Dienstvereinbarungen zu der Umsetzung der Neuorganisation befindet sich noch immer im Verhandlungsstand zwischen HPR und dem BMI. Eine Vorabfassung hier an diesem Ort zu veröffentlichen wäre aus diesem Grund nicht angebracht, da die einzelnen Punkte nicht abschließend verhandelt sind und sich in dieser Phase auch täglich ändern.

Unabhänig davon möchte wir jedoch unseren Standpunkt zu verschiendenen Punkten, die sich unserer Meinung nach in den Dienstvereinbarungen wiederfinden sollten, hier veröffentlichen:

Dienstvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten:

Oberste Prämisse ist eine sozialverträgliche Umsetzung der Neuorganisation. Unser Ziel ist es, dass so wenig wie möglich Kolleginnnen und Kollegen ihren Dienstort wechseln müssen. Das Ziel könnte in unserem Bereich erreicht werden durch:

Setzung von allen Kolleginnen und Kollegen, deren Tätigkeit sich nicht ändert

Die Möglichkeit, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen auch auf freie Dienstposten in der Direktion Flughafen Frankfurt bewerben können

In einer frühen Phase die Kolleginnen und Kollegen aus den aufgelösten Inspektions-/ und Amtsstab sich in den neuen Inspektionen einreihen können

Eine Verdrängung von Oben nach Unten sollte hierbei vermieden werden.

Dienstvereinbarung für die Tarifbeschäftigten:

Im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich ist die sozialverträgliche Umsetzung der Reform unabdingbar. Unsere Beschäftigten, die zu großen Teilen in den niedrigen Entgeltgruppen angesiedelt sind und sich damit im unteren Einkommensbereichen des öffentlichen Dienstes befinden müssen insbesondere vor finanziellen Einbußen geschützt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass weitergehende Regelungen getroffen werden, die in die Dienstvereinbarung einfließen, Wie z.B.:

 – Ergänzung zur Entgeltsicherung
 – Qualifizierung
 – Gewährung der Alterteilzeit im Blockmodell
 – Ausgleichsmaßnahmen
 – etc.

In den Schrittfolgen sollten bereits in der Phase I auch die Tarifbeschäftigten als Beschäftigte einer aufgelösten Dienststelle in die Setzungsphase nach dem Dienstortprinzip mit einbezogen werden. Dadurch könnten die berechtigten Interessen unserer Mitarbeiter aus dem aufgelösten Amtsstab und und aufgelösten Inspektionsstäben Rechnung getragen werden.

Schlußbemerkung:

Getreu nach unserem obersten gewerkschaftlichen Leitgedanken, setzt sich die Gewerkschaft der Polizei für alle Personengruppen, die in der Bundespolizei beschäftigt sind gleichermaßen ein. Wir sind daher der Auffassung, dass die Dienstvereinbarungen für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichzeit in Kraft treten sollten, da es Schnittstellen für beide Bereiche gibt und die Umsetzung der Reform von allen Beschäftigten gemeinsam bewältigt werden muss.

Unsere gewerkschafltichen Stärken sind gerade in den jetzt schwierigen Zeiten Solidarität und Geschlossenheit. Nur gemeinsam sind wir stark, können viel bewegen und unsere Interessen durchsetzen um das Erforderliche zu erreichen.
Das hat sich gerade in der Tarifrunde 2008, die für uns alle mit einem hervorragendem Ergebnis beendet wurde, gezeigt.

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