GdP: Verbesserung bei Erschwerniszulagen

Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, die Erschwerniszulagen

1. in der GSG 9 der Bundespolizei auf 400 Euro monatlich,

2. im Zollfahndungsdienst in der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll auf 375 Euro monatlich,

3. im Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll oder in einem mobilen Einsatzkommando des
Bundeskriminalamtes auf 300 Euro monatlich,

4. als Flugbegleiter bei der Bundespolizei an Bord von deutschen Luftfahrzeugen oder als verdeckter Ermittler auf 260
Euro monatlich,

5. in der Bundespolizei in einer mobilen Fahndungseinheit oder als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs – und
Festnahmehundertschaft auf 150 Euro

zu erhöhen, bzw, neu einzuführen.

Damit werden Forderungen der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Teilen umgesetzt. “Wir werden uns im eingleiteten Anhörungsverfahren am 15. April 2008 dafür einsetzen, dass es auch in anderen Bereichen, besonders im Flugdienst der Bundespolizei und bei den Entschärfern zu Verbesserungen des Erschwernisausgleiches kommt. Gleichzeitig werden wir uns auch mit der unterschiedlichen Höhe der angestrebten Zahlungen von Erschwerniszulagen auseinandersetzen”, so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin.

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