Einigung bei den Tarifverhandlungen

tarifverhandlung310308_13_5cm1.jpgDie ver.di Bundestarifkommission (BTK) hat am 31. März in Potsdam mit 64 zu 25 Stimmen die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern angenommen. Ver.di wird nun eine breitangelegte Mitgliederbefragung durchführen. Diese wird in den nächsten Tagen beginnen. Die BTK empfiehlt den Mitgliedern die Annahme der Tarifeinigung. Frank Bsirske: „Dieser Tarifabschluss liegt in beiden Jahren deutlich über der Inflationsrate. Damit gibt es seit langer Zeit mal wieder Reallohnzuwachs.“
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In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst hat ver.di erhebliche Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen durchgesetzt. Im Durchschnitt liegt der Gehaltszuwachs für 2008 bei gut 5 Prozent.  In den unteren und mittleren Einkommensgruppen sogar bei sieben Prozent. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 steigen die Einkommen um 50 Euro plus linear um 3,1 Prozent. Dies gilt alle Beschäftigte bei Bund und Kommunen in Westdeutschland. Für Beschäftigte der Kommunen in Ostdeutschland tritt die Erhöhung zum 1. April 2008 in Kraft. Zum 1. Januar 2009 steigen die Vergütungen um weitere 2, 8 Prozent. Alle Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 bekommen zum 1. Januar 2009 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 225 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate.

ver.di Vorsitzender Frank Bsirske wertete das Ergebnis als einen großen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob nach einem längeren Streik ein besseres Ergebnis hätte erreicht werden können. Als schmerzlich bezeichnete er die längere Arbeitszeit ab 1. Juli 2008 für Beschäftigte bei den Kommunen in Westdeutschland sowie die spätere Einkommenserhöhung für Kommunalbeschäftigte in Ostdeutschland. Er rief in Erinnerung, dass die Arbeitgeber eine Verlängerung auf 40 Stunden in Westdeutschland gefordert hätten. Und selbst im Späth-Vorschlag hätte eine Arbeitszeit von 39,5 Stunden gestanden. Der ver.di Vorsitzende rief dazu auf, das Thema Arbeitszeitverkürzung bei den Kommunen in Ostdeutschland nach dem Auslaufen der Arbeitszeitregelungen Ende 2009 anzugehen und vor Ort die Voraussetzungen zu schaffen, dass das auch gelingt.
Bsirske: „Dieser Tarifabschluss liegt in beiden Jahren deutlich über der Inflationsrate. Damit gibt es seit langer Zeit mal wieder Reallohnzuwachs.“

Zudem seien lange schwärende Konflikte wie die Weitergeltung des Übergangsrechts im TVÜ-Bund und TVÜ-VKA beigelegt worden. Es  werden keine Mittel aus der Einkommenssteigerung für Leistungsbezahlung bereitgestellt. Wenn die Arbeitgeber das wollen, dann müssen sie es selber bezahlen.

ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamte.

In den gesonderten Tarifverträgen für Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und den Nahverkehr gibt es besondere Regelungen. Damit wurde die ver.di Forderung berücksichtigt, Krankenschwestern oder die Beschäftigten bei der Müllabfuhr zeitlich nicht noch stärker zu belasten.

Keine Arbeitszeitverlängerung bei den kommunalen West-Krankenhäuser

Wegen der Besonderheiten bei der Krankenhausfinanzierung wurde eine andere prozentuale Steigerung für 2008 und 2009 vereinbart. So steigen dort die Vergütungen in Westdeutschland ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 1,6 Prozent. In Ostdeutschland gilt dies ab 1. April 2008. Ab 1. Januar 2009 werden die Vergütungen dann um 4,3 Prozent angehoben. ver.di konnte die kommunalen West-Krankenhäuser aus der Arbeitszeitverlängerung heraushalten. Dafür wird das Leistungsentgelt  um 1 Prozent und die monatliche Zulage um zehn Euro vermindert. Diese Reglung gilt nicht für Baden-Württemberg, dort bleibt es bei der 39 Stunden Woche.

Die Arbeitgeber wollten die Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser ganz von der Lohnerhöhung abkoppeln. Das ist ihnen nicht gelungen. Die dortigen Beschäftigten nehmen an der Einkommensentwicklung teil, stellte Frank Bsirske heraus.

TV-V: Länger arbeiten für mehr Geld

Die Vergütungen für Beschäftigte in Versorgungsbetrieben steigen in 2008 und 2009 ausschließlich linear. Ab 1. Januar 2008 um 5,1 Prozent und ab 1. Januar 2009 um 3,55 Prozent. Damit wird die moderate Arbeitszeitverlängerung finanziell ausgeglichen. Die Arbeitszeit für Beschäftigte in Versorgungsbetrieben beträgt ab dem 1. Juli 2008 in der Regel 39 Stunden. Für die versorgungs- und entsorgungstypischen Tätigkeiten im Wechselschichtdienst und Schichtdienst gibt es ab dem 1. April 2008 eine Wechselschichtzulage von monatlich 200 Euro und eine  Schichtzulage von monatlich 130 Euro. Ab 1. Januar 2010 werden diese Zulagen dynamisiert.

Bei den in diesem Jahre beginnenden Verhandlungen zur Optimierung der betrieblichen Altersversorgung soll geregelt werde, dass die Mitarbeiter der originären TV-V-Anwender im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Mindestbetrag für vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 Euro erhalten. Sonstige TV-V-Anwender können freiwillig diese Regelung anwenden.

Tarifeinigung vom 31.3.2008 (PDF, 35 kB)

 Im Bereich des Bundes stellen sich die vereinbarten Entgelterhöhungen im Einzelnen wie folgt dar:

Ab 1. Januar 2008 steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten um einen Sockelbetrag von 50 Euro und zusätzliche 3,1 Prozent.

Ab 1. Januar 2009 steigen die Entgelte um weitere 2,8 Prozent.

Im Januar 2009 erhalten die Tarifbeschäftigten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 225 Euro.

Für die oberen Entgeltgruppen im Tarifgebiet Ost wird die Anpassung der Entgelte an das Westniveau vom 1. Januar 2010 auf den 1. April 2008 vorgezogen, die unteren Entgeltgruppen haben dies bereits seit Anfang des Jahres.

Die Ausbildungsentgelte steigen ab dem 1. Januar 2008 um 70 Euro monatlich.

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