GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit — 1. Mai ist auch ein Feiertag des Versammlungsrechts —

GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit — 1. Mai ist auch ein Feiertag des Versammlungsrechts –
Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), spricht in diesem Jahr bei der Maikundgebung in Northeim. Der 1. Mai sei nicht nur der Tag der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften, sondern auch ein bedeutender Feiertag des Versammlungsrechts, betonte auch der Bundesvorsitzende der GdP, Oliver Malchow.
GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit — 1. Mai ist auch ein Feiertag des Versammlungsrechts —

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