Vom 21. bis 23. März 2017 tagte die Tarifkommission der GdP Bundespolizei in der Dom- und Barockstadt Fulda. Die Tagung begann mit einem ausführlichen Bericht und Erfahrungsaustausch aus den jeweiligen Direktionsgruppen. Neben der Abarbeitung der umfangreichen Tagesordnung, stand auch die Neuwahl eines Vorsitzenden auf dem Programm.
Der bisherige Vorsitzende, Peter Ludwig, erklärte aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung vom 31. Dezember 2016 seinen Rücktritt von allen gewerkschaftlichen und personalrätlichen Ämtern. Die Mitglieder der Tarifkommission bedauern diesen Schritt, respektieren aber die Entscheidung und danken Peter an dieser Stelle nochmals für sein herausragendes Engagement und seinen unermüdlichen, verantwortungsvollen Einsatz zum Wohle unserer Tarifbeschäftigten, aber auch für seinen ehrlichen und offenen Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen. Wir wünschen Peter auf diesem Wege alles erdenklich Gute, insbesondere gesundheitliches Wohlergehen!
Zum neuen Vorsitzenden der Tarifkommission wurde Detlev Mantei von der Direktionsgruppe Küste gewählt. Wir gratulieren Detlev herzlich zur Wahl und wünschen ihm und seinen KollegInnen der Tarifkommission weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei ihrer Arbeit!
Rüdiger Maas gab in seiner Funktion als geschäftsführendes Vorstandsmitglied Tarif im Bezirk Bundespolizei einen ausführlichen gewerkschaftlichen Situationsbericht und informierte über tagesaktuelle gewerkschaftspolitische Schwerpunktthemen.
Von der GdP Bundesgeschäftsstelle konnte mit Michaela Omari die zuständige Referentin der Abteilung Tarifpolitik für die Tagung gewonnen werden. Omari informierte unter anderem über den § 16 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der mit dem letzten Tarifabschluss geändert bzw. ergänzt wurde. So ist es unter anderem gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 TVöD möglich, dass zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden kann. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 von Hundert der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
Außerdem erläuterte und interpretierte Michaela Omari eine Dienstvereinbarung des Bundesverwaltungsamtes über die „Umsetzung leistungsbezogener Stufenlaufzeitverkürzungen gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 TVöD“. Die Stufenlaufzeitverkürzung als Instrument der Personalentwicklung zur Förderung von Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich, wird bereits in einigen Behörden praktiziert. In der Deutschen Polizei, Ausgabe September 2016, wurde hierzu bereits ein ausführlicher Bericht über die Grundlagen, Voraussetzungen und die Verfahrensweise veröffentlicht.
Nachdem vor kurzem die Tarifrunde 2017 der Länder zum Abschluss gekommen ist, bewegen wir uns nun mit großen Schritten auf die Tarifrunde 2018 für den Bund und die Kommunalen Arbeitgeber zu, die am 1. März 2018 beginnt. Von der Tarifkommission wurden daher bereits jetzt die ersten Forderungen als Diskussionsgrundlage für die Bundestarifkommission (BTK) der GdP erarbeitet und aufgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass eine soziale Komponente, zum Beispiel als Fest- oder Mindestbetrag, einen wichtigen Bestandteil des Tarifabschlusses darstellen sollte, da infolgedessen insbesondere die unteren Einkommensgruppen gestärkt werden.
Im Verlauf der Tagung wurden Beschlüsse zu verschiedenen Sachverhalten gefasst, die dann im Rahmen der gewerkschaftlichen Strukturen an die GdP-geführten Personalvertretungen herangetragen werden, um in Verhandlungen mit den dienstlichen Entscheidungsträgern Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich zu erzielen; so zum Beispiel die Forderung zur Einführung der „Bündelbewertung“ für die Abbildung der verschiedenen Funktionen im Rahmen der Neugestaltung des Organisations- und Dienstpostenplans (ODP) der Bundespolizei für den Tarifbereich. Dadurch ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten für die Dienststelle. Es kann somit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden und es besteht die Möglichkeit, individuelle fachliche Qualifikationen und berufliche Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen tarifrechtlich zu berücksichtigen.
Kurz beleuchtet wurde auch nochmals das leidige Thema der vorgesehenen Hebungen von EG 3 nach EG 5. Durch das Bundespolizeipräsidium wurden am 13. November 2015 durch eine Veröffentlichung im Intranet der Bundespolizei 1.000 Hebungen von der EG 3 nach EG 5 in Aussicht gestellt. Die damit verbundenen berechtigten Erwartungen konnten jedoch nicht erfüllt werden, da es sich nicht um „reale“, sondern lediglich um „redaktionelle“ Anpassungen im Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Stellenstruktur der Entgeltordnung handelte. Für „wirkliche“ Höhergruppierungen von EG 3 nach EG 5 sind nunmehr noch ca. 330 Möglichkeiten vorhanden. Dort, wo es tarifrechtlich möglich ist, soll niemand mehr nach EG 3 eingruppiert werden. Unabdingbar ist, dass alle vorhandenen Möglichkeiten aus dem Kassenanschlag für Strukturverbesserungen im Tarifbereich genutzt werden. Abschließend sei noch erwähnt, dass die Bewirtschaftung der Tarifstellen voll umfänglich in der Verantwortung der personalbewirtschaftenden Behörden liegt. Freiwerdende Stellen, die nicht mit einem kw-Vermerk versehen sind, brauchen nicht mehr an das BPOLP zurückgemeldet zu werden.
Die ständig zunehmende Arbeitsbelastung, steigende Lebenshaltungskosten bei vergleichsweise niedrigen Gehältern und die völlig unzureichenden Entwicklungsmöglichkeiten im Tarifbereich sind die Kernthemen, denen sich die Tarifkommission auch in der Zukunft intensiv widmen wird.
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Source: RSS aus GdP Bundespolizei