DNeuG: Ernennung und Verbeamtung auf Lebenszeit
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Über die durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz entstandenen Ungerechtigkeiten bezüglich der Anstellung und Ernennung auf Lebenszeit haben wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet. Zwischenzeitlich hat der Bundespersonalausschuss einen Beschluss gefasst, der auch vom BMI mit einem Erlass umgesetzt wurde.
Trotzdem sind noch immer keine klaren Aussagen getroffen!
Zwar sollen laut Beschluss allgemeine Ausnahmen zur Anstellung und Beförderung während der Probezeit für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12.02.2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe (zugleich z.A.) berufen wurden, zugelassen werden, das BMI leitet daraus aber keinen Anspruch ab. Vielmehr sollen Einzelfallprüfungen ergeben, ob besonders Leistungsstarken eine „vorzeitige Anstellung“ und damit auch eine Beförderung nach neuem Recht ermöglicht werden kann. Die gesetzlichen Möglichkeiten für alle, die ihre Laufbahnprüfung nach dem 12.02.09 erfolgreich absolvier(t)en, bleiben in diesen Betrachtungen völlig außen vor.
Zur Lebenszeitverbeamtung schweigen sich zudem Beschluss und Erlass aus! Eine Übergangsregelung – wie in manchen Bundesländern vorhanden – nach dem Günstigkeitsprinzip wird nicht erwähnt. Die von der GdP geforderte Prüfung des Sachverhaltes beim BMI dauert noch immer an; – die Dienstrechtsabteilung reagiert nicht!
Das werden wir so nicht stehen lassen! Hier sind Entscheidungen und klare Umsetzungshinweise ein MUSS, um Ungleichbehandlungen in der Kollegenschaft auszuschließen!
Die GdP wird weiterhin offensiv dran bleiben und zieht auch ein Klageverfahren nach AGG wegen Diskriminierung aufgrund des Alters in Erwägung, um gleiches Recht für alle zu gewährleisten!