GdP und Personalrat: Gemeinsam stark für die Bundespolizei!

Die Gewerksc120718_Zahnrad_Logo_komprhaft der Polizei vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten in der Polizei. Wichtiges Standbein, um Verbesserungen für unsere Mitglieder durchzusetzen, sind die Personalräte in den Dienststellen. Mit ihnen arbeitet die Gewerkschaft vertrauensvoll und eng zusammen.

Als mitgliederstärkste Gewerkschaft findet ihr GdP-Vertreterinnen und -Vertreter natürlich auch in allen Personalräten. In vielen Personalräten stellen wir die Mehrheit, z.B. im Bezirkspersonalrat im Bundespolizeipräsidium oder im Hauptpersonalrat beim Bundesinnenministerium.

 

Hier hat die GdP die Wahlen 2012 mit einem beeindruckenden Ergebnis gewonnen. Wir haben dabei im Verhältnis zu unserem schon sehr guten Ergebnis im Jahr 2009 noch einmal 1.000 Stimmen dazugewonnen und unsere Mehrheit sowohl im Hauptpersonalrat, als auch im Bezirkspersonalrat von vorher 16 auf nun 18 Sitze bei den Beamten erweitern können. Bei den ArbeitnehmerInnen stellt die GdP in beiden Gremien drei von insgesamt vier Personalratsvertretern.

Es gilt das demokratische PrinzipSitzverteilung PR: Wer die Mehrheit hat, hat auch die größte Durchsetzungskraft für seine Ideen. Und damit konnten wir bereits vieles zum Positiven gestalten. Unsere Mehrheit für:

ePlan: Nach zähen Verhandlungsrunden hat sich das Bundespolizeipräsidium der GdP-Rechtsauffassung angeschlossen und Minusstunden nach Krankheit und Urlaub, die durch das ePlan Update entstanden waren, untersagt.

Die Haushaltspolitiker haben auf unsere Forderungen reagiert: 7,5 Millionen Euro zusätzlich zweckgebunden für Bekleidung, weitere 7,5 Millionen Euro zusätzlich für Körperschutzausstattungen und Schutzwesten und zusätzliche 5 Millionen Euro für neue Einsatzfahrzeuge sollen die Arbeitsbedingungen verbessern.

Wurde die Zahlung der Abnutzungsentschädigung für das Tragen von Zivilkleidung durch Tarifbeschäftigte in der Bundespolizei wurde weiterhin sichergestellt.

Die Zahlung der Abnutzungsentschädigung für das Tragen von Zivilkleidung durch Tarifbeschäftigte in der Bundespolizei wurde weiterhin sichergestellt.

Außerdem war unsere Initiative für neue Bekleidung für unsere Fluggastkontrollkräfte erfolgreich. Nach einem komplexen europaweiten Ausschreibungsverfahren wird nun in zwei Beschaffungs-schritten die Dienstkleidung umgestellt.

Durch unseren Einsatz konnte in der Bundespolizei die ausufernde Personalabordnung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestoppt werden.

Wir konnten Rechtsklarheit und eine Nachzahlung beim Thema Zulagenregelung für den Bundespolizei-Flugdienst erreichen: Nachdem die Zahlung im Frühjahr 2013 eingestellt worden war, stellte das BMI auf unser Drängen Anfang 2014 fest, dass die Zulage rechtens ist.

Wurden Aufstiegschancen für PolizeiobermeisterInnen erheblich verbessert: Durch die Änderung des § 16 der BPOLLV können PolizeivollzugsbeamtInnen zu einem verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst der BPOL zugelassen werden, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, sie noch nicht 57 Jahre alt sind, sich im Amt POM drei Jahre bewährt haben, in den letzten beiden Beurteilungen überdurchschnittlich bewertet worden sind und erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Die verfassungswidrige Altersgrenze von 45 Jahren und die Zulassungsvoraussetzung PolizeihauptmeisterIn sind weggefallen. Das neue Curriculum und die neuen Auswahlrichtlinien sollen laut BMI Anfang des Jahres vorliegen. Wir haben vorgeschlagen, es (auch zum Zeitgewinn) bei den bisherigen Richtlinien zu belassen und zu den Auswahlverfahren aufzurufen, da sie sich faktisch an denselben Adressatenkreis wie bisher richten. Zudem machten wir geltend, den Aufstieg heimatnah durchzuführen und eine Modularisierung zu prüfen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewirken. Der BPR wird mit dem Präsidium die Quotierung, wie sich das jährliche Verhältnis der Aufstiegsplätze zwischen Aufsteigern nach § 15 und nach § 16 BPolLV darstellen soll, Anfang 2015 verhandeln.

Doch damit ist noch lange nicht Schluss. Es gibt noch viel zu tun in der Bundespolizei: Die Überlastung abzubauen und die Berufsattraktivität zu steigern! Dafür werden wir uns mit allen gewerkschaftlichen und personalrätlichen Mitteln einsetzen. Als Organisation von rund 20.000 Kolleginnen und Kollegen allein in der Bundespolizei können wir unsere Aufgaben mit Selbstvertrauen angehen!

pdf 150210_GdP und Personalrat_Aushang

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