Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit gestern erreichen uns in großem Umfang Anfragen bezüglich der möglichen Verjährung von Ansprüchen auf eine Besoldung aus der höchsten Lebensaltersstufe für die Zeit seit Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes bis zur Einführung der Erfahrungsstufen, die die Lebensaltersstufen ersetzten. Hintergrund dieser Anfragen ist offenbar die Aktion eines Mitbewerbers, welche auch von anderen Gewerkschaften ohne intensive Prüfung der Rechtslage aufgegriffen wurde.
Gefragt wird, ob es notwendig sei, die Besoldung aus der höchsten Lebensaltersstufe für den fraglichen Zeitraum zu beantragen, um damit die Verjährung eventueller Ansprüche für das Jahr 2008 zu hemmen.
Nach Prüfung des angeführten Urteils und der bis dato hierzu entgangenen Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte sehen wir hier keinen Ansatz, der dazu führen könnte, dass entsprechende Verfahren zu anderlautenden höchstrichertlichen Entscheidungen führen könnten. Wir raten daher davon ab hier unseren Kolleginnen und Kollegen unberechtigte Hoffnungen zu machen, die sicherlich erzeugt würden, wenn wir den Kolleginnen und Kollegen raten würden, entsprechende Anträge zu stellen.
Folgender Link gibt auch weitere Infos: http://beamte.verdi.de/beamtenpolitik_1/erhebung-von-widerspruechen-zur-thematik-201ealtersdiskriminierung201c