Besoldung doch nicht verfassungsgemäß? —

Am 05.05.2015 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Leitentscheidung Parameter festgelegt, mit denen geprüft werden kann, ob die Besoldung den Ansprüchen an Artikel 33 Abs.5 Grundgesetz (Amtsangemessene Alimentation) genügt. In seiner Entscheidung hat das BVerfG auch festgestellt, dass die Kürzung der jährlichen Sonderzahlung in NRW keinen Verstoß gegen Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz darstellt. Im Nachgang zu dieser Entscheidung hat für NRW das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) festgestellt, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in NRW bestehen.
Source: News GdP Bundespolizei

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